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Dieses Thema hat 5 Antworten
und wurde 89 mal aufgerufen
 Alles was nichts mit Pferden zu tun hat
sg83 Offline



Beiträge: 65

28.11.2018 12:54
RE: Arbeitsrecht - Fragen Zitat · Antworten

Hallo

Ich habe mal eine Frage bzgl. Arbeitsrecht, evtl. kennt sich hier jemand aus oder hat Tipps.

Es geht um meinen Schwager, er hatte im Mai 2018 ein Herzproblem und fiel längere Zeit bei der Arbeit aus. Da er als Monteur auf der Baustelle arbeitet, fiel er länger aus, als wenn er einen Bürojob hätte. Er hat nun per 1. November 2018 die Arbeit wieder aufgenommen.

- Nun hat ihm der Arbeitgeber im September 2018 auf Ende Dezember 2018 gekündigt, mit der Begründung, dass er die Firma schliessen wird. Darf er das?

- Diese Woche hat der Arbeitgeber gemeint, dass er ab Mittwoch zu Hause bleiben soll, da er keine Arbeit für ihn hätte. Ich bin der Meinung, dass wenn er AG keine Arbeit für den AN hat, diese Zeit bezahlt ist (OR 324), da es nicht dem AN seine Schuld ist. Der AG bestreitet dies aber. Kann hier jemand helfen?

Gibt es irgendwo eine kostenlose Auskunftsstelle für den AN? Oder muss grad ein Anwalt eingeschalten werden. Es laufen hier sonst noch ein paar Sachen schief.

Danke euch.

Lucero Offline



Beiträge: 40

28.11.2018 13:24
#2 RE: Arbeitsrecht - Fragen Zitat · Antworten

Ist das eine Fixanstellung oder auf Stundenbasis? Welches Pensum?

Bezüglich Beratung ggf. bei den Gewerkschaften schauen.

sg83 Offline



Beiträge: 65

28.11.2018 13:37
#3 RE: Arbeitsrecht - Fragen Zitat · Antworten

Zitat von Lucero
Ist das eine Fixanstellung oder auf Stundenbasis? Welches Pensum?

Bezüglich Beratung ggf. bei den Gewerkschaften schauen.



Fixanstellung auf 100% Basis

Ravel Offline



Beiträge: 1

28.11.2018 15:15
#4 RE: Arbeitsrecht - Fragen Zitat · Antworten

Das ist ein bisschen schwierig, das so zu beantworten.

Zum ersteren, also wegen der Kümdigung

- Man müsste wissen, ob er einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) untersteht und evt. noch einem Firmeninternen AV
- Dann wäre wichtig zu wissen, wie lange er schon dort arbeitet...

Zum Zweiten, bei einer Fixanstellung zu 100% wäre ich schon der Meinung, dass er bis Ende Dezember (Kündigungsfrist) das Recht auf einen ganzen Lohn hat... Arbeit hin oder her...

Aber Lucero hat schon recht, wenn es eine Gewerkschaft gibt, würde ich dort unbedingt nachfragen!

Lucero Offline



Beiträge: 40

29.11.2018 09:18
#5 RE: Arbeitsrecht - Fragen Zitat · Antworten

Zitat von sg83
Fixanstellung auf 100% Basis


Okay, das macht es einfacher - bei Teilzeit und noch mehr bei Stundenlöhnern sind so Fragen deutlich komplizierter.

Zuerst mal die Kündigung: Wenn er bereits seit Mai ausgefallen ist, so ist die Kündigung möglicherweise (je nach dem wie die genauen Daten sind) zulässig. Erst ab dem 5. Dienstjahr ist die Sperrfrist 180 Tage, vorher sind es 90 oder 30 Tage.
OR Art. 336c. Beendigung des Arbeitsverhältnisses / III. Kündigungsschutz / 2. Kündigung zur Unzeit / a. durch den Arbeitgeber

Dann Lohnfortzahlung bei fehlender Arbeit ist der AG zur Lohnzahlung verpflichtet, du hast da schon den richtigen Artikel gefunden.
OR Art. 324 C. Pflichten des Arbeitgebers / III. Lohn bei Verhinderung an der Arbeitsleistung / 1. bei Annahmeverzug des Arbeitgebers

Wenn keine Einigung erfolgt, so muss ein Schlichtungsverfahren eingeleitet werden:
ZPO, 1. Titel: Schlichtungsversuch

ramina Offline




Beiträge: 5

04.12.2018 11:20
#6 RE: Arbeitsrecht - Fragen Zitat · Antworten

die gesetzlichen Grundlagen wurden ja schon aufgezeigt. Auf dem Bau sind aber mehrere Gesamtarbeitsverträge, erstmal wichtig, welchem er unterstellt ist.
Da gibt es bei jedem GAV eine Anlaufstelle mit gratis Rechtsberatung für die Arbeitnehmer, da würde ich mich schnellstens wenden.

die meisten GAV im Baugewerbe sind allgemein verbindlich, sie gelten für alle Unternehmen, auch wenn diese selber nicht dem Verband angeschlossen sind.

Reiten macht Spass!

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