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Dieses Thema hat 5 Antworten und wurde 89 mal aufgerufen
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sg83
Offline
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28.11.2018 12:54
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Hallo
Ich habe mal eine Frage bzgl. Arbeitsrecht, evtl. kennt sich hier jemand aus oder hat Tipps.
Es geht um meinen Schwager, er hatte im Mai 2018 ein Herzproblem und fiel längere Zeit bei der Arbeit aus. Da er als Monteur auf der Baustelle arbeitet, fiel er länger aus, als wenn er einen Bürojob hätte. Er hat nun per 1. November 2018 die Arbeit wieder aufgenommen.
- Nun hat ihm der Arbeitgeber im September 2018 auf Ende Dezember 2018 gekündigt, mit der Begründung, dass er die Firma schliessen wird. Darf er das?
- Diese Woche hat der Arbeitgeber gemeint, dass er ab Mittwoch zu Hause bleiben soll, da er keine Arbeit für ihn hätte. Ich bin der Meinung, dass wenn er AG keine Arbeit für den AN hat, diese Zeit bezahlt ist (OR 324), da es nicht dem AN seine Schuld ist. Der AG bestreitet dies aber. Kann hier jemand helfen?
Gibt es irgendwo eine kostenlose Auskunftsstelle für den AN? Oder muss grad ein Anwalt eingeschalten werden. Es laufen hier sonst noch ein paar Sachen schief.
Danke euch.
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Lucero
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28.11.2018 13:24
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Ist das eine Fixanstellung oder auf Stundenbasis? Welches Pensum?
Bezüglich Beratung ggf. bei den Gewerkschaften schauen.
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sg83
Offline
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28.11.2018 13:37
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Zitat von Lucero Ist das eine Fixanstellung oder auf Stundenbasis? Welches Pensum?
Bezüglich Beratung ggf. bei den Gewerkschaften schauen.
Fixanstellung auf 100% Basis
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Ravel
Offline
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28.11.2018 15:15
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Das ist ein bisschen schwierig, das so zu beantworten.
Zum ersteren, also wegen der Kümdigung
- Man müsste wissen, ob er einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) untersteht und evt. noch einem Firmeninternen AV - Dann wäre wichtig zu wissen, wie lange er schon dort arbeitet...
Zum Zweiten, bei einer Fixanstellung zu 100% wäre ich schon der Meinung, dass er bis Ende Dezember (Kündigungsfrist) das Recht auf einen ganzen Lohn hat... Arbeit hin oder her...
Aber Lucero hat schon recht, wenn es eine Gewerkschaft gibt, würde ich dort unbedingt nachfragen!
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Lucero
Offline
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29.11.2018 09:18
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ramina
Offline
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04.12.2018 11:20
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die gesetzlichen Grundlagen wurden ja schon aufgezeigt. Auf dem Bau sind aber mehrere Gesamtarbeitsverträge, erstmal wichtig, welchem er unterstellt ist. Da gibt es bei jedem GAV eine Anlaufstelle mit gratis Rechtsberatung für die Arbeitnehmer, da würde ich mich schnellstens wenden.
die meisten GAV im Baugewerbe sind allgemein verbindlich, sie gelten für alle Unternehmen, auch wenn diese selber nicht dem Verband angeschlossen sind.
Reiten macht Spass!
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