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Hoi Zäme Hat jemand eine Vertragsvorlage dafür? Ich weiss das mit dem Vorkaufsrecht schwierig ist. Trotzdem will ich es drin haben.
Lg
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Soleil
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30.10.2018 10:29
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Du kannst es reinschreiben, es ist im Zweifelsfall einfach nichtig.
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Paddy
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30.10.2018 12:32
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Meine Kollegin hat damals folgende Zusatzbedingung in einen Standardvertrag eingetragen. Wenn du mir deine Mail-Adresse zukommen lässt, kann ich dir den ganzen Vertrag schicken.
Der Verkäufer bedingt sich das Vorkaufsrecht für das verkaufte Pferd aus. Das heisst, sollte die Käuferin das Pferd zu einem späteren nicht mehr behalten wollen, hat sie den Verkäufer darüber zu informieren.
Dieser hat dann die Möglichkeit, das Pferd zum gleichen Preis zurück zu kaufen, zu dem er ihn verkauft hat. Er ist allerdings nicht verpflichtet, das Pferd wieder zu übernehmen.
Will der Verkäufer von seinem Vorkaufsrecht keinen Gebrauch machen, kann die Käuferin frei über dessen Weiterverkauf entscheiden.
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Auf das, was da noch kommt!
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Zitat von Paddy Meine Kollegin hat damals folgende Zusatzbedingung in einen Standardvertrag eingetragen. Wenn du mir deine Mail-Adresse zukommen lässt, kann ich dir den ganzen Vertrag schicken.
Der Verkäufer bedingt sich das Vorkaufsrecht für das verkaufte Pferd aus. Das heisst, sollte die Käuferin das Pferd zu einem späteren nicht mehr behalten wollen, hat sie den Verkäufer darüber zu informieren.
Dieser hat dann die Möglichkeit, das Pferd zum gleichen Preis zurück zu kaufen, zu dem er ihn verkauft hat. Er ist allerdings nicht verpflichtet, das Pferd wieder zu übernehmen.
Will der Verkäufer von seinem Vorkaufsrecht keinen Gebrauch machen, kann die Käuferin frei über dessen Weiterverkauf entscheiden.
Danke, sowas ähnliches habe ich rein geschrieben. Vertrag wurde schon unterzeichnet und alle sind glücklich
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vollmi
Offline
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31.10.2018 08:35
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Zitat von Seepferdli Danke, sowas ähnliches habe ich rein geschrieben. Vertrag wurde schon unterzeichnet und alle sind glücklich
Wobei ich mich schon frage, wieso man Verträge mit Klauseln ausstaffiert die man gar nicht durchsetzen könnte. Im Extremfall kann der gesamte Vertrag durch solche Fehler ungültig werden.
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Paddy
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31.10.2018 08:42
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Nein, im Härtefall kannst du das nicht durchsetzen. Ich kenne aber grad einen Fall, wo es verhebbet hat. Wo die Käufer die Verkäuferin informiert haben, dass sie das Pferd abgeben möchten. Meine eine Freundin hat ihren vor einigen Monaten zurück gekauft. Aber oftmals will der Verkäufer das Pferd ja irgendwann auch nicht mehr zurück kaufen. Dann hat man genügend Abstand und es ist egal, wer es bekommt. Auch schon erlebt.
So lange eine Vertragsklausel nicht sittenwidrig ist, wird nicht automatisch der ganze Vertrag nichtig.
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Auf das, was da noch kommt!
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vollmi
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31.10.2018 09:54
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Zitat von Paddy Nein, im Härtefall kannst du das nicht durchsetzen. Ich kenne aber grad einen Fall, wo es verhebbet hat. Wo die Käufer die Verkäuferin informiert haben, dass sie das Pferd abgeben möchten. Meine eine Freundin hat ihren vor einigen Monaten zurück gekauft. Aber oftmals will der Verkäufer das Pferd ja irgendwann auch nicht mehr zurück kaufen. Dann hat man genügend Abstand und es ist egal, wer es bekommt. Auch schon erlebt.
Ja das wäre hier ja auch ohne die Klausel gegangen. Musste ja nix vor Gericht geklärt werden.
So eine Klausel bräuchte man ja vor allem wenn das Pferd an Wert gewinnt. Sei es durch Ausbildung oder Gewinne.
Beispiel. Ich verkaufe dir ein Pferd für 5000. Du bildest es zwei Jahre lang aus und es geht jetzt S2 Springen und dieses gut. Jetzt bietet ein Zuschauer für dieses Pferd 15000. Da würde ich doch das Pferd gerne mit meinem Vorkaufsrecht für 5000 Zurückkaufen wollen und es dann für 15000 an den potentiellen Käufer weiterverkaufen.
Also genau da wo so eine Klausel gebraucht werden würde, ist sie unwirksam.
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Paddy
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31.10.2018 10:12
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Zitat von vollmi
Zitat von Paddy Nein, im Härtefall kannst du das nicht durchsetzen. Ich kenne aber grad einen Fall, wo es verhebbet hat. Wo die Käufer die Verkäuferin informiert haben, dass sie das Pferd abgeben möchten. Meine eine Freundin hat ihren vor einigen Monaten zurück gekauft. Aber oftmals will der Verkäufer das Pferd ja irgendwann auch nicht mehr zurück kaufen. Dann hat man genügend Abstand und es ist egal, wer es bekommt. Auch schon erlebt.
Ja das wäre hier ja auch ohne die Klausel gegangen. Musste ja nix vor Gericht geklärt werden.
So eine Klausel bräuchte man ja vor allem wenn das Pferd an Wert gewinnt. Sei es durch Ausbildung oder Gewinne.
Beispiel. Ich verkaufe dir ein Pferd für 5000. Du bildest es zwei Jahre lang aus und es geht jetzt S2 Springen und dieses gut. Jetzt bietet ein Zuschauer für dieses Pferd 15000. Da würde ich doch das Pferd gerne mit meinem Vorkaufsrecht für 5000 Zurückkaufen wollen und es dann für 15000 an den potentiellen Käufer weiterverkaufen.
Also genau da wo so eine Klausel gebraucht werden würde, ist sie unwirksam.
Ich denke nicht, dass a) ein normales Freizeitpferd in 2 Jahren dermassen an Wert gewinnt b) ein "professioneller", der ein Pferd verkauft, bei dem die Chance besteht, dass es in 2 Jahren soviel mehr Wert ist, so eine Klausel in den Vertrag schreibt.
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Soleil
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31.10.2018 12:27
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Wenn das rechtlich möglich wäre, wäre ja jeder Verkäufer dumm, der die Klausel nicht schreiben würde. Gerade ein Händler. Wäre ja eine super Wertsteigerungsmöglichkeit.
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Ich habe die klausel auch im kaufvertrag und ich bin sogar froh darüber ? falls mal alle stricke reissen sollten weis ich das mein pferd zur züchterin zurück kann (auch heute noch obwohl er schon 14j an meiner seite ist), so müsste ich nicht auf die suche nach einem passenden zuhause für ihn und ich könnte mit gutem gewissen "los lassen".
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TinaCH
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31.10.2018 22:38
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Eine Konventionalstrafe in den Vertrag einbauen, wenn sich die Parteien nicht an den Vertrag halten.
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Paddy
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01.11.2018 08:26
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Zitat von Soleil Wenn das rechtlich möglich wäre, wäre ja jeder Verkäufer dumm, der die Klausel nicht schreiben würde. Gerade ein Händler. Wäre ja eine super Wertsteigerungsmöglichkeit.
Die meisten Händler sind froh, wenn sie wieder ein Pferd verkauft haben. Die würden wohl im Leben nicht auf ein Vorkaufsrecht pochen.
Ich sehe das eher so. Privatperson muss ihr Pferd verkaufen, warum auch immer. Die meisten tun sich schwer damit und haben auch ein schlechtes Gewissen. Mit dieser Vertragsklausel können sie das ein bisschen besänftigen. Ich bin überzeugt, dass die meisten nach ein paar Jahren mit einem Nein auf die Frage antworten würden, ob sie ihr damaliges Pferd zurückkaufen wollen. Egal zu welchem Preis. In der Regel läuft das Leben nämlich weiter und auch ehemals so heiss geliebtes ist irgendwann Vergangenheit.
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Konventionalstrafe? Da würde ich wohl auf ein Pferd verzichten. Aber wenn doch die Klausel des Vorkaufsrechts nicht "verhebt", soll dann eine Konventionalstrafe korrekt sein?
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Soleil
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01.11.2018 12:37
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Paddy, es ist ja nur ein Recht, keine Pflicht. Somit könnte er das Pferd für den Verkaufspreis wieder kaufen, wenn es der Käufer nicht mehr möchte, und dann für eine höhere Summe wieder verkaufen, wenn inzwischen eine ?Wertsteigerung? statt gefunden hat.
Wenn nicht, kaufen sie?s halt nicht zurück.
Auch eine Konventionalstrafe ist sicher nicht rechtens.
Ich persönlich würde niemandem ein Pferd abkaufen, der so klammert.
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Zitat von Soleil
Ich persönlich würde niemandem ein Pferd abkaufen, der so klammert.
Sehe ich auch so. Ich habe den Sinn dieser Klausel nie so richtig eingesehen. Verkauft ist verkauft.
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